Alles wichtige Rund um Erste Hilfe im Betrieb - Bistum Augsburg
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Arbeits- und Wegeunfälle, die zu mehr als drei Ausfalltagen führen, müssen der zuständigen Berufsgenossenschaft/Unfallkasse gemeldet werden. Alle Verletzungen und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich im Verbandbuch festgehalten werden. Hier können Sie bei der jeweilig zuständige
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